(STIKO/np) - Impfen ist wichtig. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen neu abgefasst. Neben Änderungen bei der Meningokokken- und der Mumps-Impfung hat die STIKO erstmals die Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus umfassend dargestellt.
Die neuen Hinweise zu Nachholimpfungen sollen Ärzten im Praxisalltag eine Hilfestellung geben, welche Impfungen bei unvollständig geimpften Patienten erforderlich sind, um den altersentsprechend empfohlenen Impfschutz zu erreichen.
Außerdem wurden erstmals von Seiten der STIKO altersabhängige Empfehlungen für die Durchführung von Nachholimpfungen formuliert. Erwachsene zum Beispiel sollten bei unzureichendem Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Polio entsprechende Nachholimpfungen erhalten. Bei einer anstehenden Tetanus-Auffrischimpfung sollte der Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis verwendet werden. Dies wurde bei unfall- oder verletzungsbedingten Tetanus-Impfungen bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt. Auch wies die STIKO darauf hin, dass nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, eine einmalige Masern-Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erhalten sollten.
Eine Änderung betrifft die 4-valenten Konjugatimpfstoffe gegen Meningokokken der Typen A, C, W-135 und Y. Diese wurden von der STIKO für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Meningokokken-Erkrankungen und für Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko empfohlen. Die STIKO berücksichtigte in ihren Empfehlungen die Erweiterung der Zulassung dieser Impfstoffe auf Kinder ab 1 Jahr, statt bisher ab 11 Jahren. Die Empfehlung der routinemäßigen Impfung aller Kinder im zweiten Lebensjahr mit einem Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken C bleibt unverändert bestehen.
Zudem beschloss die STIKO eine Erweiterung der beruflichen Indikation der Mumps-Impfung. Die Empfehlung wurde auf Personen, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind, ausgeweitet.
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