OLG Frankfurt weist Beschwerde zurück

Kein neues Verfahren gegen Kindsmörder Magnus G.

Frankfurt/Main (AFP) - Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindsmörder Magnus G. ist mit dem Versuch gescheitert, das Verfahren gegen ihn neu aufzurollen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies die Beschwerde des Kindsmörders zurück, mit der dieser die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen wollte. G. hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestützt, wonach ihm während seiner Vernehmung durch die Polizei mit Folter gedroht wurde, damit er den Aufenthaltsort seines Opfers nennt.
Magnus G. Bild anzeigen
Magnus G. © AFP

Das OLG bestätigte aber nun eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, mit dem der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im vergangenen November zurückgewiesen worden war. Das OLG verwies darauf, dass G. in dem Verfahren gegen ihn vor dem Landgericht Frankfurt ein Geständnis abgelegt hatte. Das Gericht verurteilte ihn im Jahr 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

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