Der Maurer aus Henstedt-Ulzburg nördlich von Hamburg musste sich seit Dezember wegen der brutalen Ermordung von fünf 15- bis 22-jährigen Frauen zwischen 1969 und 1984 verantworten. Nach Feststellung des Gerichts attackierte der Angeklagte vier von ihnen nachts auf Straßen überfallartig und erwürgte sie, um sich an ihren Leichen zu vergehen. Das fünfte Opfer vergewaltigte er demnach erst und tötete es dann. Alle fünf Frauen waren Zufallsopfer.
Nach Einschätzung der Richter hatte der großgewachsene Mann, der sich Frauen nach Aussage von Gutachtern teils unterlegen fühlte, seit seiner Jugend die Phantasie, Frauen im Zustand der Wehrlosigkeit zu vergewaltigen. Nach mehreren Jahren begann er im Alter von etwa 22 Jahren dann, die Vorstellung spontan zu verwirklichen, als er nach Diskothekenbesuchen zufällig auf seine Opfer traf. "Ihm kam der Gedanke, ein Mädchen zu beherrschen und zum Zwecke des Sexes zu besitzen", sagte der Vorsitzende Richter beim Urteil über einen der fünf Morde. Zumindest bei einigen Taten spielte einem Gutachter zufolge "Frust" eine Rolle.
Der zeitweilig verheiratete Familienvater mit zwei heute erwachsenen Töchtern war im April 2011 rund 27 Jahre nach seinem mutmaßlich letzten Tat gefasst worden. Eine neue Auswertung des Spurenmaterials des Mordes von 1984 mit besserer Technik hatte die Polizei auf die Spur gebracht. Sein Bruder war bei den früheren Ermittlungen ins Visier der Ermittler geraten. Beim Abgleich der Spuren entdeckten die Beamten, dass der Täter ein Verwandter von ihm sein musste. Das führte zu dem Angeklagten, der zunächst die Tat von 1984 gestand. In der Untersuchungshaft räumte er dann die vier anderen Morde ein.
Das Kieler Gericht verurteilte den geständigen Angeklagten nun im Einzelnen wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Mordes aus Heimtücke und Mordes zur Ermöglichung und Verdeckung anderer Straftaten. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Allerdings lehnten es die Richter ab, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, wie es die Anklage gefordert hatte.
Die Kammer habe in diesem Punkt "lange mit sich gerungen", sei aber zu einer anderen Bewertung gekommen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zielt darauf ab, eine mögliche vorzeitige Entlassung eines wegen Mordes Verurteilten nach 15 Jahren auszuschließen.
Die Verteidiger des Mannes hatten für eine befristete Haftstrafe wegen verminderter Schuldfähigkeit plädiert, sich damit aber nicht durchsetzen können. Nach Überzeugung der Kammer sei der 65-Jährige zumindest nicht erheblich in seiner Schuld- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Es seien Persönlichkeitsauffälligkeiten feststellbar, der Mann leide allerdings nicht an einer schweren pathologischen Störung. Er habe sich kontrollieren können. Das zeige sich unter anderem auch an der Tatsache, dass zwischen der vierten und fünften Tat zwölf Jahre lagen.
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