Angeklagter hatte szenetypisches Schweigen gebrochen

Mehr als vier Jahre Haft für Ex-Rocker aus Kiel

Kiel (AFP) - Das Kieler Landgericht hat einen ehemaligen Rocker wegen Zuhälterei und anderer Delikte zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das sagte eine Gerichtssprecher. Der 40-Jährige war Anführer einer inzwischen aufgelösten lokalen Unterstützergruppe der "Hells Angels" in Kiel. Das Verfahren war bundesweit beachtet worden, weil der Mann vor Gericht das szenetypische eiserne Schweigen brach und auch zu mutmaßlichen überregionalen Verbindungen von Rockerclubs in Norddeutschland ausgesagt hatte.
Verhandlung gegen Ex-Rocker in Kiel Bild anzeigen
Verhandlung gegen Ex-Rocker in Kiel © AFP

Die viel beachteten Aussagen des Angeklagten zum Rockermilieu hätten das eigentliche Verfahren nur am Rande berührt, betonte der Sprecher. Der Vorsitzende Richter habe ihm in der Urteilsbegründung allerdings zu Gute gehalten, dass er damit "einen Seitenwechsel" vollzogen und sich aus der Kriminalität gelöst habe. Mit der Strafe ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die vier Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Verteidigung des Mannes hatte für eine Haftstrafe von drei Jahren plädiert.

Der 40-Jährige war früher Chef einer Rockergruppe namens "Legion 81", die nach seinen Aussagen Hilfsdienste für die "Hells Angels" verrichtet hatte. Er selbst musste sich wegen Körperverletzungsdelikten, Zuhälterei und anderer Straftaten verantworten.

In den vergangenen Wochen waren Polizei und Staatsanwaltschaften bundesweit mehrfach massiv gegen Rockerclubs vorgegangen. Grund waren Ermittlungen wegen Drogenhandels und anderer Delikte sowie behördliche Verbote einzelner Clubs. Rockergruppen wie die "Hells Angels", die mit ihnen verfeindeten "Bandidos" sowie ihre jeweiligen Unterstützerclubs sind nach den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zumindest teils der organisierten Kriminalität zuzurechnen.

Es gab in der Szene wiederholt gewalttätige Auseinandersetzungen und auch Mordanschläge. Am vergangenen Woche wurde ein führendes Mitglied der "Hells Angels" in Berlin von einem Unbekannten niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt.

In Medienberichten war der Kieler Angeklagte als zentraler Kronzeuge benannt und unter anderem auch als entscheidender Tippgeber für eine Großrazzia bei den "Hells Angels" in Norddeutschland Ende Mai bezeichnet worden. Die zuständige Kieler Staatsanwaltschaft äußert sich nicht zu der Rolle, die der Angeklagte für sie spielt. Daran habe sich nichts geändert, sagte eine Sprecherin.

Die Aussagen des Mannes zu Querverbindungen zwischen Clubs könnten brisant sein, weil ein bundesweites Verbot den Nachweis zentraler Lenkung voraussetzt. Andersfalls lassen sich regionale Ableger der Rockergruppierungen nur einzeln verbieten, sofern ihnen kriminelle Aktivitäten nachgewiesen werden.

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