Strafe für zu schnelles Fahren in Kalifornien

Polizei stoppt Justin Bieber nach Rennen mit Paparazzi

Los Angeles (AFP) - Nach einer Hochgeschwindigkeits-Verfolgungsjagd mit Paparazzi ist Teenie-Schwarm Justin Bieber zu einer Geldstrafe verdonnert worden. Nach Polizeiangaben wurde der 18-jährige Sänger auf dem Freeway 101 nordwestlich von Los Angeles erwischt, wie er mit seiner Luxuslimousine Fisker Karma die Geschwindigkeit überschritt.
Justin Bieber Bild anzeigen
Justin Bieber © AFP

Die Polizei habe den Wagen angehalten und festgestellt, dass es sich bei dem Fahrer um den jungen Sänger handelte, sagte ein Sprecher. "Er hat ein Bußgeld für zu schnelles Fahren bekommen."

Der Stadtrat und ehemalige Verkehrspolizist Dennis Zine, der den Vorfall zufällig als Augenzeuge verfolgte, sagte der Prominews-Website TMZ, Bieber sei mit 160 Stundenkilometern unterwegs gewesen. "Bieber fuhr wie ein Verrückter. Er hat sich durch den Verkehr geschlängelt und ständig die Spur gewechselt. Es gab kaum Abstand zwischen den Fahrzeugen", empörte sich der Lokalpolitiker: "Wenn ich auf Streife gewesen wäre, hätte ich ihn wegen Verkehrsgefährdung festgenommen. Ich fuhr 100 Stundenkilometer, und er ist an mir vorbeigesaust wie eine Rakete. Er war ein Verrückter."

Zine berichtete, die Paparazzi hätten sich ebenfalls unverantwortlich benommen und seien teilweise auf dem Standstreifen gefahren. Als Bieber angehalten wurde, hätten mindestens vier Fotografen sofort sein Auto belagert.

Ein Sprecher Biebers lehnte einen Kommentar zu den Berichten ab. Den Fisker Karma hatte Bieber zum 18. Geburtstag bekommen. Der in Finnland gefertigte Luxussportwagen wird von einem Elektro- und einem Benzinmotor angetrieben. Der junge Kanadier wurde über selbst erstellte Videos auf der Online-Plattform Youtube entdeckt. Seine Alben stehen regelmäßig an der Spitze der Charts.

Bewerten Sie diesen Artikel

0.0
0,0 (0 Stimmen)

Möchten Sie diesen Artikel

Versenden Drucken
Anzeige

Noch keine Kommentare vorhanden

Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar hinterlassen, schreiben Sie doch den ersten.

Diesen Artikel versenden

Absender-E-Mail:*
Empfänger-E-Mail:*
Nachricht:*

* Pflichtfelder
Als Startseite festlegen Facebook Twitter RSS-Feeds Mobile