Trotz der Auswechslung des Laienrichters konnte der Prozess fortgesetzt werden, da für solch einen Fall zwei Ersatzschöffen dem Verfahren beiwohnten. Einer von ihnen ersetzt nun den betroffenen Schöffen.
Die Innenexperten der Bundestagsfraktionen von Union und SPD verteidigten indes grundsätzlich die ausführliche Berichterstattung über den Prozess gegen Behring Breivik. "In einer freien Gesellschaft ist es so, dass Medien frei entscheiden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Es handle sich dabei um einen wichtigen Fall.
"Der gute Geschmack wird allerdings verletzt, wenn man so jemandem eine Bühne für seine Selbstdarstellung bietet", sagte Hartmann weiter und fügte hinzu: "In den USA ist derlei gang und gäbe". Dies sei jedoch "kein Grund, das nachzumachen". "Nicht die Berichterstattung scheint im Vordergrund zu stehen, sondern die Suche nach der Sensation", kritisierte Hartmann.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte der Zeitung, er halte "die Berichterstattung dem Grunde nach für richtig". "Denn das ist eine ganz außergewöhnliche Tat, über die berichtet werden muss - auch mehrere Stunden", ergänzte er. Ob dies Grenzen überschreite, lasse sich nur im Einzelfall beurteilen.
Der rechtsextreme Breivik hatte bei einem Doppelanschlag am 22. Juli 2011 mit einer Autobombe im Osloer Regierungsviertel zunächst acht Menschen getötet und dann auf der Insel Utöya 69 weitere Menschen erschossen, vor allem Teenager. Er muss sich seit Montag vor Gericht verantworten. Allerdings sieht er in den Taten kein strafrechtlich zu verfolgendes Delikt, da er wegen der aus seiner Sicht drohenden Islamisierung Norwegens aus "Notwehr" gehandelt haben will. Er steht wegen "Terrorakten" vor Gericht und muss mit einer langen Haftstrafe oder einer Einweisung in die Psychiatrie rechnen. Zahlreiche Medien schenkten dem Fall große Aufmerksamkeit und übertrugen aus dem Gerichtssaal.
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