Vater des Täters muss erneut Verurteilung fürchten

Urteil zu Amoklauf von Winnenden aufgehoben

München (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Pressebericht zufolge das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden auf dessen Revision aufgehoben. Der 53-jährige muss aber gleichwohl eine erneute Verurteilung auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung befürchten, wie "Focus Online" unter Berufung auf einen Beschluss aus Karlsruhe berichtete. Das Gericht hat die Entscheidung demnach den Betroffenen zugestellt, aber zunächst noch nicht veröffentlicht.
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Urteil gegen Vater des Winnenden-Amokläufers aufgehoben © AFP

Der Vater des Amokläufers war zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er seinem Sohn Tim Zugang zu der Pistole ermöglicht hatte, mit der der 17-Jährige den Amoklauf im März 2009 verübt hatte. Tim K. hatte damals an der Albertville-Realschule im schwäbischen Winnenden 15 Menschen erschossen, 14 weitere verletzt und sich selbst getötet.

Der BGH hob das Urteil laut "Focus" nun wegen widersprüchlicher Angaben einer Zeugin auf. Die Familientherapeutin Astrid L. hatte demnach den Vater des Jungen mit ihren Aussagen schwer belastet, sich dann aber in Widersprüche verwickelt. Bevor der Verteidiger des Angeklagten sie im Prozess befragten konnten, habe sie sich auf ihr Schweigerecht berufen. Der BGH rügte, dass die Verteidigung deshalb die Zeugin nicht befragen konnte.

Dem Bericht zufolge muss der Vater, der die Tatwaffe unverschlossen zu Hause aufbewahrt hatte, eine erneute Verurteilung befürchten. So habe der BGH hervorgehoben, dass das Stuttgarter Landgericht "neben den Verstößen gegen das Waffengesetz auch fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung" zutreffend festgestellt habe. Die Annahme des Landgerichts, der Vater habe eine Gewalttat voraussehen können, sei nicht zwingend davon abhängig, wie präzise seine Kenntnis über die psychische Erkrankung seines Sohnes war. Schon die unzulängliche Sicherung von Waffen und Munition reiche für den Vorwurf der Fahrlässigkeit aus.

Der Fall muss nun von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts erneut verhandelt werden.

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