Computer gelten als "neuartige Rundfunkgeräte"
Verwaltungsgericht entscheidet über Rundfunkgebühr für PCs
Leipzig (AFP) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet heute über die Rundfunkgebühr für Computer. Seit 2007 gelten sie als "neuartige Rundfunkgeräte", für die monatlich 5,76 Euro zu zahlen sind, wenn im selben Haushalt oder Betrieb kein anderes Gerät gemeldet ist. Dagegen klagen zwei Rechtsanwälte und ein Student. In allen drei Fällen haben die Vorinstanzen die Gebühr bestätigt.
Computer-Nutzer
© AFP
Das Urteil könnte allerdings nur zeitweise relevant sein. Nach Plänen der Länder soll ab 2013 die geräteabhängige Rundfunkgebühr ganz abgeschafft und durch eine Gebühr ersetzt werden, die jeder Haushalt zu zahlen hat. Für Firmen soll die Gebühr dann abhängig von der Mitarbeiterzahl erhoben werden.
Artikel vom 20.10.2010
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