Das Urteil erging demnach wegen Totschlags, die genauen Motive für die Tat konnten trotz umfangreicher Beweisaufnahme in dem Prozess nicht aufgeklärt werden. Für die Schuld des Angeklagten sprachen laut Gerichtssprecher außer dessen Geständnis auch die Spuren des Tatgeschehens. Die genauen Abläufe blieben dabei allerdings unklar.
Das Verbrechen ereignete sich im März in Wandlitz. Laut Anklage verfügte der Beschuldigte als gelernter Koch über Fachkenntnisse, die ihm dabei halfen, beide Beine und den linken Arm des Opfers abzutrennen. Demnach klingelte es gerade an der Wohnungstür, als er versuchte, die Leichenteile in dem Rollkoffer zu verstauen. Der Mann flüchtete und ließ dabei den Koffer sowie die Leichenteile zurück. Er stellte sich einige Tage später selbst der Polizei.
Mit ihrem Urteil vom Montag blieben die Richter unter der Forderung der Anklage, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Positiv werteten sie laut Sprecher das Geständnis des Angeklagten. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert. Dem Sprecher zufolge hatte unter anderem auch eine etwaige Notwehrhandlung in dem Prozess eine Rolle gespielt. Dies passte nach Überzeugung der Richter allerdings nicht zum Spurenbild. Der Angeklagte wurde als voll schuldfähig eingestuft. Ein Verdacht auf Drogenkonsum erhärtete sich nicht.