Landgericht Köln lärmgeplagten Anwohnern Recht gegeben
BGH urteilt über Kinderbetreuung in Eigentumswohungen
Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute, unter welchen Voraussetzungen eine Tagesmutter Kinder in einer Eigentumswohnung betreuen darf. Im umstrittenen Fall hatte das Landgericht Köln einer Tagesmutter die Betreuung von fünf Kleinkindern verboten, weil sich Nachbarn durch den Lärm im Haus gestört fühlten. Ob das Gericht eine Grundsatzentscheidung fällen wird, ist allerdings noch offen.
Kinder bei Tagesmutter
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Die Tagesmutter war gegen ein Verbot der Eigentümergemeinschaft rechtlich nicht vorgegangen und hatte sich allein auf die von der Stadt Köln erteilte Erlaubnis verlassen.
Artikel vom 13.07.2012
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