Landgericht Köln lärmgeplagten Anwohnern Recht gegeben

BGH urteilt über Kinderbetreuung in Eigentumswohungen

Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute, unter welchen Voraussetzungen eine Tagesmutter Kinder in einer Eigentumswohnung betreuen darf. Im umstrittenen Fall hatte das Landgericht Köln einer Tagesmutter die Betreuung von fünf Kleinkindern verboten, weil sich Nachbarn durch den Lärm im Haus gestört fühlten. Ob das Gericht eine Grundsatzentscheidung fällen wird, ist allerdings noch offen.
Kinder bei Tagesmutter Bild anzeigen
Kinder bei Tagesmutter © AFP

Die Tagesmutter war gegen ein Verbot der Eigentümergemeinschaft rechtlich nicht vorgegangen und hatte sich allein auf die von der Stadt Köln erteilte Erlaubnis verlassen.

Bewerten Sie diesen Artikel

0.0
0,0 (0 Stimmen)

Möchten Sie diesen Artikel

Versenden Drucken
Anzeige

Noch keine Kommentare vorhanden

Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar hinterlassen, schreiben Sie doch den ersten.

Diesen Artikel versenden

Absender-E-Mail:*
Empfänger-E-Mail:*
Nachricht:*

* Pflichtfelder
Als Startseite festlegen Facebook Twitter RSS-Feeds Mobile