Laut Vermerk "hohes verfassungsrechtliches Risiko"

Bedenken im Justizministerium gegen Betreuungsgeld

Berlin (AFP) - Das Bundesjustizministerium hegt einem Zeitungsbericht zufolge schwere juristische Bedenken gegen die Einführung des Betreuungsgelds. Es bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko" gegen das Vorhaben, jene Eltern von der Geldleistung auszuschließen, die ihre Kinder in einer kommunal finanzierten Einrichtung betreuen ließen, zitierte die "Berliner Zeitung" einen internen Vermerk des Ministeriums.

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Ein Sprecher des FDP-geführten Justizministeriums warnte indes vor vorschnellen Schlussfolgerungen. Es liege noch gar kein Gesetzentwurf für das Betreuungsgeld vor, sagte er. Das Vorhaben könne erst dann auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, sobald es einen Referentenenturf gebe.

Das geplante Betreuungsgeld würde "die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder drängen", zitierte die "Berliner Zeitung" aus dem Vermerk. Je weniger die Eltern für die Betreuungseinrichtung ausgäben, "desto stärker setzt ein Betreuungsgeld von 150 Euro Anreize, das Kind aus der Betreuungseinrichtung herauszunehmen". Das gelte besonders für sozial schwächere Familien.

Der Staat sei aber gehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren, argumentieren die Verfasser des Vermerks dem Bericht zufolge. Zudem setze eine entsprechende Regelung Anreize für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben, und gerate so in Konflikt mit dem Förderauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die Opposition forderte die Regierung auf, das Vorhaben wegen verfassungsrechtlicher Zweifel aufzugeben. "Es ist eine politische Unkultur bei der Union, sich regelmäßig Gesetze in Karlsruhe kassieren zu lassen", kritisierte der Parlamentsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, "jetzt endlich die Bremse zu ziehen".

SPD-Vizefraktionschefin Dagmar Ziegler verwies auf ein Rechtsgutachten, demzufolge das Betreuungsgeld gegen den Gleichheitssatz und das Gleichstellungsgebot im Grundgesetz verstoße. Sie sei "sehr zuversichtlich, dass der Unsinn spätestens in Karlsruhe gestoppt wird", erklärte Ziegler. Die SPD hatte bereits mit einer Verfassungsklage gedroht. Die Geschäftsführerin der Linkspartei, Caren Lay, wertete die Zweifel im Justizministerium als "deutliches Zeichen für das chaotische Agieren der Koalition".

Dem neuen ZDF-"Politbarometer" zufolge ist selbst eine Mehrheit unter den Unionsanhängern gegen das Betreuungsgeld. 55 Prozent der befragten Anhänger von CDU/CSU seien gegen das Vorhaben, nur 40 Prozent hätten sich dafür ausgesprochen. Unter allen Befragten lehnten 61 Prozent das Betreuungsgeld ab, nur 34 Prozent befürworteten es.

Der nordrhein-westfälische FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner forderte die CSU auf, das Betreuungsgeld zugunsten des Bundeshaushalts zu verschieben. Wenn dort bereits 2014 ein ausgeglichenes Budget erreicht werde und nicht erst wie geplant 2016, dann wäre das für CSU-Chef Horst Seehofer "kein Gesichtsverlust", sagte Lindner dem "Focus".

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