Nach Angaben der Zeitung würden unter das Verbot etwa Brustvergrößerungen fallen, nicht aber Piercings. In dem Text wird die Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen zitiert, nach deren Angaben zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an Patienten unter 20 Jahren vorgenommen würden. "Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist", heißt es in dem Entwurf.
Zudem soll laut "FAZ" die nicht geschützte Bezeichnung "Schönheitschirurgie" klar definiert und geschützt werden. So könnten Verbraucher vor unqualifizierter Behandlung bewahrt werden. Die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen auf der Klausurtagung demnach außerdem die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer sogenannter ärztlicher Kunstfehler fordern. So solle sichergestellt werden, dass schwer Geschädigte nicht das Ende von Gerichtsverfahren abwarten müssen, bevor sie Schadensersatz bekommen.
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