Kommunen entwerfen Notpläne wegen Kita-Plätze-Mangel

Betreuungsgeld soll nicht an Bedingungen geknüpft werden

Berlin (AFP) - Die Bundesregierung will die Auszahlung des umstrittenen Betreuungsgeldes offenbar doch nicht an Bedingungen knüpfen. Passagen zur Vorsorge gegen Fehlanreize seien wieder aus der Vorlage von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gestrichen worden, berichtet der Berliner "Tagesspiegel" unter Berufung auf eigene Informationen. Wegen des Mangels an Erziehern in Kitas erwägen Kommunen unterdessen, übergangsweise auch ungelernte Kräfte einzusetzen.
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Betreuungsgeld soll nicht an Bedingungen geknüpft werden © AFP

Schröders Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld soll nach Pfingsten an die anderen Ressorts verschickt und dann am 6. Juni im Kabinett beraten werden. Schröder hatte erwogen, die Auszahlung von der Teilnahme der Kinder an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen abhängig zu machen. Damit wollte sie auch den Kritikern des vor allem von der CSU verlangten Betreuungsgeldes entgegenkommen. CSU-Chef Horst Seehofer setzte aber laut "Tagesspiegel" in einem Spitzengespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch, dass es keine Bedingungen für das Betreuungsgeld geben solle.

"Es muss der Eindruck vermieden werden, dass Familien ihre Kinder allein deshalb zu Hause lassen, um das Geld zu kassieren", sagte allerdings der neue Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, dem "Hamburger Abendblatt". In diesem Punkt müsse eine Lösung gefunden werden. Grosse-Brömer rief zugleich dazu auf, die Diskussion "möglichst unideologisch und wenig emotional" zu führen.

Hartz-IV-Empfängern soll das Betreuungsgeld nach Medienberichten nicht zugute kommen. In den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" sowie im "Tagesspiegel" hieß es übereinstimmend, sie würden zwar das Betreuungsgeld wie andere Eltern auch erhalten, es werde aber mit den Hartz-IV-Zahlungen verrechnet.

Das im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb vereinbarte Betreuungsgeld ist für Eltern vorgesehen, die ihre Kleinkinder selbst betreuen oder dies privat organisieren wollen. Geplant ist ab 2013 eine Zahlung von 100 Euro monatlich für Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr und ab 2014 von 150 Euro für Kinder im zweiten oder dritten Lebensjahr. Die vor allem von der CSU geforderte Zahlung stößt auch bei Politikern in der CDU und der FDP auf Vorbehalte. Die Opposition lehnt das Vorhaben ohnehin ab.

Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Roland Schäfer, schlug in den Zeitungen der WAZ-Gruppe vor, "vorübergehend auch Hilfskräfte im Sozialen Jahr oder aus dem Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen". Hintergrund ist der ab dem Kindergartenjahr 2013 geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Schäfer äußerte die Erwartung, dass es danach "eine Übergangsphase von ein bis zwei Jahren" geben werde, die mit Ungelernten überbrückt werden könne.

Dies sei "ein katastrophaler Vorschlag, der zulasten der Kinder geht", sagte dazu der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, ebenfalls den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Zurückhaltender äußerte sich der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger: "Für eine Übergangszeit wird man punktuell mit Provisorien leben können", sagte er der WAZ-Gruppe. Der Einsatz von Hilfskräften dürfe aber nicht "Einstieg in eine Verschlechterung der Standards" sein. Vielerorts fehlen noch Betreuungsplätze, um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz umsetzen zu können.

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