Der "SZ" zufolge bedeutet der Zeitplan, dass die erste Lesung des Betreuungsgeld-Gesetzes in der Woche vom 11. bis 15. Juni stattfinden müsste. Um dies zu gewährleisten, müsste das Bundeskabinett das Betreuungsgeld spätestens bei seiner Sitzung am 6. Juni beschließen. Dies setze voraus, dass der Gesetzentwurf bereits in den nächsten vier Wochen vorgelegt wird. Mit einem solchen Zeitplan könnte vermieden werden, dass der Streit um das Betreuungsgeld die Sommerpause dominiert, wie in der CSU befürchtet.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, hatte erklärt, dass für die CSU die Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Betreuungsgeld Bedingung für ein nächstes Treffen des Koalitionsausschusses sei.
Die Koalition hat im Grundsatz ein Betreuungsgeld für Eltern verabredet, die ihr kleines Kind nicht in eine Krippe geben. Diese Familienleistung ist aber auch in den Reihen von CDU und FDP umstritten.
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