"Die Erziehungsleistung von Eltern zu würdigen und zu unterstützen ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft und kein Fehlanreiz, wie dies in der gegenwärtigen Diskussion manchmal dargestellt wird", betonte Tebartz-van Elst.
Presseberichten zufolge soll sich die schwarz-gelbe Koalition darauf geeinigt haben, das Betreuungsgeld auch an Hartz-IV-Empfänger zu zahlen. Die Leistung solle dann aber in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen, diese also entsprechend verringert werden.
Weder das für Hartz IV zuständige Arbeitsministerium noch das Familienministerium, das den Gesetzentwurf schreiben soll, bestätigten derartige Pläne bislang. Sie verweisen darauf, dass die Arbeiten an dem Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen seien.
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