Berlin (AFP) - Fünf Bundesländer wollen über den Bundesrat eine stärkere Ahndung sogenannter Hassverbrechen gegen Minderheiten durchsetzen. Die Landesregierungen von Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Thüringen verabschiedeten nach Angaben ihrer Justizministerien eine Bundesratsinitiative, die auf eine Änderung der Strafzumessungregeln im Strafgesetzbuch unter anderem bei rassistischen Verbrechen (StGB) abzielt.
Den Gerichten soll damit vorgeschrieben werden, menschenverachtende Motive bei ihren Urteilen als strafverschärfend zu werten. "Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse über den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland ist auch ein entschiedenes gesetzgeberisches Signal erforderlich", teilte Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) unter der Verweis auf die Erkenntnisse zu den Taten der sogenannten Zwickauer Neonazi-Terrorzelle mit. Nach Angaben der beteiligten Länder weist der Verfassungsschutzbericht 2010 für Deutschland insgesamt 762 Verbrechen aus, die als Hasskriminalität gelten.
Auch der Bundestag wird sich am Donnerstag auf Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema Strafzumessung für Hassverbrechen befassen. Ziel ist ebenfalls, derartige Taten schärfer zu ahnden. "Diese Form der Kriminalität stört den sozialen Frieden", erklärte deren Rechtsexperte Burkhard Lischka.
Die Gesetzesinitiative zielt den beteiligten Ländern zufolge auf Taten gegen Menschen, die "allein oder vorwiegend" wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Nationalität, ihrer Hautfarbe, ihrer politischen Einstellung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion, einer Behinderung oder ihrer prekären sozialen Lage etwa als Obdachlose zu Opfern werden. Sie sollten unter dem Begriff Hassverbrechen oder Hasskriminalität als Kategorie zusammengefasst werden, teilten die Justizbehörden von Hamburg und Bremen mit.
Dem Justizministerium von Sachsen-Anhalt zufolge soll künftig ausdrücklich im Gesetzestext ausgeführt werden, dass "menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche" Beweggründe und Ziele eines Täters vor Gericht strafverschärfend zu werten seien. Die Motive zählten zwar auch heute schon zu den Umständen, die Gerichte laut Gesetz beim Strafmaß abwägen müssten. Künftig solle die strafverschärfende Bewertung jedoch obligatorisch werden. In solchen Taten werde auch deutlich, dass "das Opfer zum bloßen Objekt des Hasses degradiert" werde, erklärte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD).