Der Entwurf sieht nach Seiberts Angaben zudem vor, dass Jugendgerichte gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen können, wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld als nicht ausreichend erscheint. Dies könne etwa bei besonders grausamen und gefühlskalten Taten ohne Reue der Fall sein.
Eine weitere Neuregelung in dem Gesetzentwurf betrifft die Anwendung des Instruments der sogenannten Vorbewährung. Sie sieht vor, dass eine verhängte Jugendstrafe noch nicht im Urteil, sondern erst nachträglich durch Beschluss zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dafür schafft der Entwurf eine klare gesetzliche Grundlage und Verfahrensregelungen. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und FDP, die ihn nunmehr in den Bundestag einbringen können.
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