Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Bundesregierung bringt Warnschussarrest auf den Weg

Berlin (AFP) - Die Bundesregierung hat die geplante Neuregelung für den Warnschussarrest auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert vor, dass die Gerichte einen Arrest von bis zu vier Wochen neben einer Bewährungsstrafe verhängen können. Damit solle dem Jugendlichen das Unrecht seines Handelns verdeutlicht werden, sagte Seibert. Eine bloße Bewährungsstrafe werde häufig als Freispruch empfunden.
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Bundesregierung bringt Warnschussarrest auf den Weg © AFP

Der Entwurf sieht nach Seiberts Angaben zudem vor, dass Jugendgerichte gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen können, wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld als nicht ausreichend erscheint. Dies könne etwa bei besonders grausamen und gefühlskalten Taten ohne Reue der Fall sein.

Eine weitere Neuregelung in dem Gesetzentwurf betrifft die Anwendung des Instruments der sogenannten Vorbewährung. Sie sieht vor, dass eine verhängte Jugendstrafe noch nicht im Urteil, sondern erst nachträglich durch Beschluss zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dafür schafft der Entwurf eine klare gesetzliche Grundlage und Verfahrensregelungen. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und FDP, die ihn nunmehr in den Bundestag einbringen können.

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