Zwar haben Angestellte in Deutschland seit 2001 offiziell das Recht, ihre Stundenzahl zu verringern. "Derzeit muss man meist erst betteln, um auf Teilzeit reduzieren zu dürfen, dann muss man betteln, um wieder Vollzeit arbeiten zu dürfen", kritisierte aber Schröder. Sie plädierte für einen Rechtsanspruch darauf, flexibler zwischen Teilzeit und Vollzeit wechseln zu können, "ohne auf Arbeitsplätze abgeschoben zu werden, die das Ende der Karriere bedeuten".
Das Bundesarbeitsministerium bestätigte laut "WamS", es werde geprüft, "ob wir das Teilzeitgesetz flexibler gestalten können". Auch mit Blick auf den Fachkräftemangel sollten dadurch mehr Frauen für den Arbeitsmarkt gewonnen werden. Das Blatt verwies auf eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB), wonach bislang nur rund fünf Prozent der Führungskräfte in der Privatwirtschaft Teilzeit arbeiten. Dazu zählen die Wissenschaftler Angestellte mit Leitungsfunktionen, aber auch Unternehmer wie etwa eine Floristin. In anderen europäischen Ländern liegt die Teilzeitquote teils deutlich höher.
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