"Das Strafrecht muss mit der Digitalisierung Schritt halten", sagte Hahn dem Blatt. Was bei einem gestohlenen Mobiltelefon oder Fahrrad strafbar sei, müsse auch für Datensätze gelten. Hahn will nun einen Beschlussvorschlag an die Justizminister der Länder schicken. Die nächste Justizministerkonferenz, bei der die Internet-Kriminalität im Vordergrund stehen soll, steht im Juni an. Das Bundesjustizministerium will die Initiative zum Straftatbestand "Daten-Hehlerei" nach Angaben einer Sprecherin prüfen.
Hessen will einem Ministeriumssprecher zufolge durch den neuen Straftatbestand "Daten-Hehlerei" vor allem Klarheit schaffen. Bislang seien Zwischenhändler beim illegalen Handel mit ausgespähten Daten nicht ohne weiteres greifbar, sagte der Sprecher.
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