Die Pläne, zu lebenslanger Haft verurteilten Straftätern bereits nach fünf statt wie bisher nach zehn Jahren Langzeitausgang zu erlauben, seien "absolut sinnvoll", sagte der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses, Stefan König, der "Berliner Zeitung". Gerade bei Mord handele es sich in vielen Fällen um eine Beziehungstat - etwa die Tötung des Ehepartners. Das Rückfallrisiko und damit die Gefährdung der Öffentlichkeit sei da sehr gering.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) sagte der "Bild"-Zeitung, beim Strafvollzug für Schwerverbrecher stehe die Sicherheit an erster Stelle. Es gebe keinen Grund, an den bisherigen Regeln zu rütteln. CSU-Rechtsexperte Stephan Meyer sprach gegenüber "Bild" von einem "verantwortungslosen Spiel mit dem Feuer", Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der "Passauer Neuen Presse" von einem "hochgefährlichen und absurden Vorhaben". Der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Armin Laschet nannte die Reformidee in den "Ruhr Nachrichten" "verantwortunglos".
Der Vorschlag, frühere Ausgangsmöglichkeiten zu erlauben, gehört zu einem Reformgesetz für den Strafvollzug, auf den sich zehn Länder vor sieben Monaten grundsätzlich geeinigt hatten. Sie wollen den Musterentwurf in Landesrecht übertragen, wobei Abweichungen ausdrücklich möglich sind. Ziel ist es, Chancen von Häftlingen auf Wiedereingliederung in ein normales Leben zu verbessern und Haftstandards zu modernisieren. Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hatten das Paket ausgehandelt. Die Regelung des Strafvollzugs ist Ländersache.
Eine Entscheidung über die Übernahme der strittigen Passage ist dabei längst nicht überall gefallen. Das schleswig-holsteinische Justizministerium erklärte dazu am Mittwoch, der in Kiel bisher nur auf Fachebene diskutierte Entwurf für das Landesgesetz sehe eine Frist von acht Jahren für den ersten Langzeitausgang vor. Außerdem sei politisch noch gar nicht entschieden worden, ob er umgesetzt werde. Das Ministerium verwahrte sich zugleich vehement gegen Unterstellungen, der Politik könne der Schutz von Tätern wichtiger sein als der von Opfern.
Der CDU-Rechtsexperte Clemens Binninger sagte der "Bild", das Vorhaben habe nichts mit Resozialisierung zu tun, sondern sei ein "gefährliches Experiment auf Kosten der Sicherheit unserer Bürger". Wer derartiges wolle, dem fehle offensichtlich jegliches Gespür für das Schicksal der Opfer und ihrer Familien.
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