Europäischer Gerichtshof urteilt über Verbot halbautomatischer Waffen
Luxemburg (AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.30 Uhr) über das weitgehende Verbot halbautomatischer Waffen in der Europäischen Union. Die EU-Schusswaffenrichtlinie aus dem Jahr 1991 wurde nach den Anschlägen von Paris und Kopenhagen im Jahr 2015 entsprechend verschärft. Halbautomatische Waffen sind danach "für den zivilen Gebrauch" verboten.
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Dagegen klagt Tschechien. Das Land argumentiert, dass das Verbot unverhältnismäßig sei. Mit dem Ziel einer Harmonisierung des Binnenmarkts stütze es sich zudem auf eine hier unzutreffende rechtliche Grundlage. (Az: C-482/17)
Artikel vom 03.12.2019