Eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, sagte Laurischk der "Rheinischen Post". Der Bund sei aber nur dann zuständig, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordere. Diese Voraussetzung könne sie beim Betreuungsgeld "nicht erkennen", sagte die Politikerin.
Das Betreuungsgeld ist für Eltern vorgesehen, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen oder dies privat organisieren wollen. Bei der FDP ist die vor allem von der CSU geforderte Leistung schon länger umstritten, Ende vergangener Woche drohten zudem mehrere Unionsabgeordnete in einem Schreiben mit einem Nein im Bundestag.
Auch bei Migrantenverbänden regt sich Widerstand. "Wir sind grundsätzlich gegen das Betreuungsgeld", sagte Berrin Alpbek, Bundesvorsitzende der Föderation türkischer Elternvereine, der "Bild"-Zeitung. Sollte es doch zu einer Einführung der Zahlung kommen, dürfe das Betreuungsgeld keinesfalls bar, sondern nur zweckgebunden, etwa in Form von Gutscheinen, ausgezahlt werden. Das Geld müsse dort ankommen, "wo es hingehört: bei den Kindern", sagte Alpbek.
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