Es sei "wohl nicht haltbar" zu sagen, dass die Politik der NPD zur Gründung des NSU geführt habe, sagte Friedrich. Mit Blick auf die von den Innenministern beschlossene Sammlung von belastendem Material zur NPD sagte Friedrich: "Wir werden prüfen, ob das Material reicht für ein neues Verfahren und ob wir alle Beweise, die wir haben, auch uneingeschränkt verwerten können." Wenn schlüssige Beweise dafür vorgelegt würden, "dass diese Partei aktiv, kämpferisch und aggressiv gegen die demokratische Grundordnung vorgeht, kann ein Verbotsverfahren auch ganz schnell gehen".
Die Entscheidung über die Einleitung eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens soll noch in diesem Jahr fallen. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten in der NPD-Spitze gescheitert. Vor diesem Hintergrund hatten die Innenminister von Bund und Ländern im März beschlossen, bis spätestens Anfang dieses Monats alle V-Leute in den NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene abzuziehen.
Der Neonazi-Zelle NSU werden zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt. Der Gruppe soll aus den 1998 abgetauchten Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestanden haben. Laut "Berliner Zeitung" vom Mittwoch war der Thüringer Verfassungsschutz der erst im vergangenen Herbst aufgeflogenen Zelle offenbar frühzeitig auf der Spur. Das Erfurter Landesamt für Verfassungsschutz soll demnach 1998 erfahren haben, dass Mundlos schon wenige Monate nach seinem Untertauchen an der Produktion einer Skinhead-Zeitschrift mitgewirkt haben soll.
Nach Informationen des "Stern" halten die Ermittler die in Köln inhaftierte Zschäpe mittlerweile für "Kopf und Herz" des NSU. Zschäpe habe auf Augenhöhe mit ihren Komplizen agiert, berichtete das Magazin vorab. Die Behörden seien zuversichtlich, beweisen zu können, dass Zschäpe gemeinsam mit den im vergangenen November tot aufgefundenen Mundlos und Böhnhardt die Terroraktionen geplant habe. Für Zschäpes Kaltblütigkeit spreche auch ihr virtuoses Hantieren mit mindestens zwölf falschen Identitäten während des Lebens in der Illegalität von 1998 bis 2011.
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