In den vergangenen Wochen waren Ermittler mit drei Großrazzien gegen "Hells Angels" vorgegangen. Am Mittwoch stürmten Polizisten Treffpunkte des Clubs in Berlin und Brandenburg. Vorangegangen war das Verbot eines regionalen Ablegers durch den Berliner Innensenator. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg durchsuchten Beamte vorige Woche rund 90 Adressen im Zusammenhang mit Ermittlungen etwa wegen Waffen- und Menschenhandel und einem mutmaßlichen Mord.
Ein bundesweites Verbot krimineller Vereine durch das Bundesinnenministerium ist nur bei überregionalen Strukturen und einer zentralen Organisation möglich. Für Verbote regionaler Vereinigungen sind die Bundesländer zuständig. Bislang fehlen den Sicherheitsbehörden Belege für eine bundesweite Koordination von Rockerclubs. Verboten wurden nur örtliche Ableger - das aber schon mehrfach.
Rockergruppierungen wie die "Hells Angels" und die mit ihnen konkurrierenden "Bandidos" oder "Mongols" gehören nach Angaben deutscher Ermittler zumindest zum Teil der organisierten Kriminalität an. Sie sind unter anderem im Bereich des Drogen- und Menschenhandels tätig oder dem kriminellen Rotlichtmilieu zuzurechnen.
Für Aufsehen sorgte jüngst auch die Aussage eines in Schleswig-Holstein angeklagten Ex-Rockers zu überregionalen Verbindungen zwischen Motorradclubs in Norddeutschland. Der seit November unter anderem wegen Zuhälterei vor Gericht stehende frühere Chef eines Kieler Hilfsabteilung der "Hells Angels" namens "Legion 81" hatte am Donnerstag über anderer Personen aus der Szene ausgesagt. Berichten zufolge behauptete er unter anderem, der Anführer der "Hells Angels" Hannover, Frank Hanebuth, habe einen Mord in Kiel in Auftrag gegeben. Demnach berief er sich aber nur auf Aussagen, die andere Rocker gemacht haben sollen.
Der für Hannover zuständige niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kündigte eine sorgfältige Prüfung der eventuellen Belege an. Wenn Clubs der "Hells Angels" in seinem Bundesland verboten werden könnten, werde dies gemacht, sagte er der "Leipziger Volkszeitung". Es müsse aber abgewartet werden, ob die Hinweise "gerichtsfest" seien. Bislang hätten die Ermittler keine Beweise, die ein Verbot von Clubs in Niedersachsen erlaubten.
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