Das im Dezember 2018 von Bundestag und Bundesrat beschlossene "Gute-Kita-Gesetz" sieht Bundesmittel von insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022 vor. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es den Ländern, eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zu finanzieren, etwa die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Qualifizierung von Fachkräften und die Stärkung der Kitaleitungen. Auch eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren ist möglich. Dafür schließt der Bund mit den Ländern jeweils individuelle Vereinbarungen.
Nach Angaben des Familienministeriums investieren die Länder etwa zwei Drittel der Bundesmittel in die Verbesserung der Qualität, ein Drittel wird zur Senkung der Kita-Gebühren verwendet. Der Bund hat sich in einem Kabinettsbeschluss vom Juli dazu verpflichtet, auch nach Auslaufen der jetzigen Regelung Ende 2022 seine Verantwortung für eine gute Kinderbetreuung in Deutschland wahrzunehmen.
Am Dienstag hatte Giffey die 15. Länder-Vereinbarung mit Nordrhein-Westfalen geschlossen. Sie sieht Bundesmittel von rund 1,2 Milliarden Euro für die Kitas in dem Bundesland vor. Neben Qualitätsverbesserungen will die Düsseldorfer Landesregierung mit den Mitteln auch ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr ermöglichen.