Bei dem Thema gibt es Regelungsbedarf. Niedersachsen hatte das soziale Netzwerk Facebook vor kurzem erstmals flächendeckend zur Verbreitung von Fahndungsaufrufen der Polizei verwendet, wie sie auch über Medien und die Internetseiten der Sicherheitsbehörden verteilt werden. Landesdatenschützer und das niedersächsische Justizministerium hatten aber Bedenken angemeldet, weil die Facebook-Server in den USA stehen. Hoheitliche deutsche Polizeiaufgaben dürften aus rechtlichen Gründen aber nicht über das Ausland erledigt werden.
Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte daraufhin angekündigt, der Facebook-Auftritt der Polizei solle zunächst nur noch auf die Fahndungsaufrufe verweisen. Ansteuern könnten die Nutzer diese dann aber nur auf Polizeiservern im Inland. Fahndungen über soziale Netzwerke gelten Schünemann zufolge schon deshalb als unverzichtbar, weil jüngere Leute klassische Medien wie Zeitungen kaum mehr nutzten. Über klassische Wege seien sie deshalb schwer zu erreichen.
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