Gerichtshof in Luxemburg verlangt klare Kennzeichnung von Lebensmitteln
Israel weist EuGH-Urteil zu Waren aus den besetzten Gebieten zurück
Jerusalem (AFP) - Israel hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kennzeichnungspflicht von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten zurückgewiesen. Die Richter in Luxemburg hätten "mit zweierlei Maß" gegen Israel entschieden, erklärte das israelische Außenministerium am Dienstag. Weltweit gebe es wegen widerstrebender Besitzansprüche mehr als 200 Konflikte. Der EuGH habe bisher aber "kein einziges Urteil" zu Konflikten getroffen, die nichts mit Israel zu tun haben.
Etikettierte Lebensmittel in einem Supermarkt
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Die Richter des EuGH entschieden am Dienstag, dass es für Verbraucher erkennbar sein müsse, wenn Lebensmittel aus einer israelischen Siedlung in den besetzten Palästinensergebieten stammen. (Az: C-363/18) Nach EU-Recht muss auf Produkten das "Ursprungsland" angegeben sein, hilfsweise das Gebiet und der Herkunftsort. Die Richter betonten, die Herkunftskennzeichnung solle dazu beitragen, dass Verbraucher eine "fundierte Wahl" treffen könnten.
Artikel vom 12.11.2019