Entwurf sieht neue Regeln für Kontakt mit Kindern vor

Justizministerium will Rechte leiblicher Väter stärken

München (AFP) - Das Bundesjustizministerium will die Rechte leiblicher Väter stärken: Sie sollen auch gegen den Willen der Mutter einen Anspruch auf gelegentliche Besuche und Treffen durchsetzen können. Ein Referentenentwurf sieht das Recht des Erzeugers auf Umgang vor, wenn dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht, wie ein Ministeriumssprecher einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte.
Vater mit Kind Bild anzeigen
Vater mit Kind © AFP

Derzeit kann der biologische Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist, ein Recht auf regelmäßigen Kontakt nur dann gegen den Willen der Mutter einklagen, wenn er bereits tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen und damit eine "sozial-familiäre" Beziehung aufgebaut hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dies in zwei Urteilen von 2010 und 2011 beanstandet, weil der Erzeuger dadurch in manchen Fällen gar keine Chance habe, eine solche Beziehung aufzubauen.

Das will das Justizministerium nun ändern. Beim Umgang des leiblichen Vaters mit seinem Kind soll künftig das Kindeswohl im Vordergrund stehen, wie der Sprecher sagte. Das soll laut Referentenentwurf ein Familiengericht überprüfen, im Zweifel auch mit Hilfe eines psychologischen Gutachtens. Zudem soll der Kontakt nur dann erlaubt werden, wenn der leibliche Vater "durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen will", wie die "Süddeutsche" aus dem Entwurf zitierte.

Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn der Erzeuger sich von vornherein zum Kind bekannt und vielleicht sogar die Begleitung der Mutter zur Vorsorgeuntersuchung angeboten habe. Oder wenn er womöglich plane, in dieselbe Stadt zu ziehen.

Die Stellung des "rechtlichen" Vaters, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder zumindest zusammenlebt, soll durch die neuen Regeln nicht in Frage gestellt werden. Flankiert werden soll das gestärkte Umgangsrecht durch einen Anspruch auf Auskunft über die Verhältnisse des Kindes. Zudem soll, wer ein Besuchsrecht für "sein" Kind durchsetzen will, vorher per Gentest klären lassen können, ob es auch wirklich von ihm ist. Laut Ministeriumssprecher ist der Referentenentwurf derzeit in der Ressortabstimmung.

Bewerten Sie diesen Artikel

0.0
0,0 (0 Stimmen)

Möchten Sie diesen Artikel

Versenden Drucken
Anzeige

Noch keine Kommentare vorhanden

Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar hinterlassen, schreiben Sie doch den ersten.

Diesen Artikel versenden

Absender-E-Mail:*
Empfänger-E-Mail:*
Nachricht:*

* Pflichtfelder
Als Startseite festlegen Facebook Twitter RSS-Feeds Mobile