Die Deutsche Kinderhilfe mahnte, in "teilweise überzogenen und polemischen Reaktionen von Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften" würden ausschließlich das elterliche Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit in den Vordergrund gestellt. Die Auswirkungen der Beschneidung auf Jungen würden nicht nur verharmlost, sondern entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen als Präventionsmaßnahme gepriesen.
Die Kinderhilfe verwies unter anderem auf eine Expertise des Berliner Chefarztes Bernd Tillig, wonach die Entfernung der Vorhaut aus religiösen Gründen und ohne medizinische Indikation "aus medizinischer Sicht bei nicht einwilligungsfähigen Kindern prinzipiell abzulehnen" sei. Zugleich vertrat der Kinderhilfe-Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann die Auffassung, die Vertreter des Zentralrats der Juden, der muslimischen Verbände sowie der beiden christlichen Kirchen hätten "nun eine besondere Verantwortung, in einen Dialog mit Medizinern und Fachleuten aus Jugendhilfe und Kinderschutz zu treten".
Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das Erziehungsrecht der Eltern sei "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich der Junge später als Volljähriger für eine Beschneidung entscheide.
Der türkische EU-Minister Egemen Bagis sagte hingegen laut türkischen Medienberichten, die Beschneidung als Körperverletzung zu werten, sei eine Dummheit. Die Beschneidung als "heilige Angelegenheit" sei keine Sache der Gerichte. Das Thema müsse aus Sicht der Religions- und Gewissensfreiheit betrachtet werden, unterstrich der türkische Europa-Minister, der ein enger Vertrauter von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist.
Auch der Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit des UN-Menschenrechtsrats, Heiner Bielefeldt, nannte die Argumentation des Gerichts "groben Unfug". Die Argumentation der Kölner Richter vernachlässige komplett den Aspekt der Religionsfreiheit, kritisierte Bielefeldt, der in Erlangen eine Professur für Menschenrechtspolitik innehat, im Deutschlandradio Kultur. Es sei "jetzt ganz wichtig, dass wir Rechtsklarheit kriegen".
Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, nannte die Gerichtsentscheidung "besorgniserregend und bestürzend". "Das Urteil zu Ende gedacht würde bedeuten, dass jüdisches Leben in Deutschland faktisch unmöglich gemacht wird", sagte Graumann in den ARD-"Tagesthemen". Er wünsche sich, dass der Bundestag nun möglichst schnell Rechtssicherheit schaffe, fügte Graumann hinzu.
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