Hamburg (AFP) - Der Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff soll einem Bericht zufolge an Bedingungen geknüpft werden. Bei Annahme eines Postens in der Wirtschaft wolle die Union Wulff die 199.000 Euro pro Jahr verwehren, berichtet die "Financial Times Deutschland". Zudem zeichne sich ab, dass der Sold nur dann genehmigt werden solle, wenn bei Wulff keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen festgestellt werden.
"So lange es nur Verdächtigungen gibt, gilt die Unschuldsvermutung", zitierte die Zeitung aus Koalitionskreisen. So lange müsse auch in jedem Fall der Ehrensold gezahlt werden. Sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aber in einen Strafbefehl gegen Wulff münden, "dann muss man ihm den Ehrensold entziehen".
Die Zeitung berichtet, dass die Union unabhängig von dem konkreten Vorgehen bei Wulff das Gesetz ändern wolle, das den Ehrensold für Bundespräsidenten regelt. "Wir müssen das unaufgeregt, objektiv und auf eine dem Amt angemessene Weise prüfen", sagte der Vizevorsitzende des Haushaltsausschusses, Herbert Frankenhauser, der Zeitung. Der CSU-Abgeordnete ist Berichterstatter der Unionsfraktion für den Etat des Bundespräsidialamts.
Frankenhauser warnte aber davor, sich dabei von der aktuellen Debatte über Wulff beeinflussen zu lassen. Die Prüfung dürfe "nicht fallbezogen" erfolgen, sagte er. Mögliche Änderungen müssten für alle Altpräsidenten gelten.
Der Ehrensold ist im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten aus dem Jahr 1953 geregelt. Demnach hat ein Bundespräsident, der mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" aus seinem Amt ausscheidet, einen lebenslangen Anspruch auf einen Ehrensold in voller Höhe seiner Amtsbezüge. Das entspricht derzeit 199.000 Euro. Im Falle Wulffs gibt es aber Zweifel, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Vor Wulff gab es keinen Altpräsidenten, der nach Ablauf seiner Amtszeit jung genug war, um noch eine Beschäftigung in der Wirtschaft aufzunehmen.