Lammert verwies auf das Selbstverständnis des Parlaments sowie einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Er erkenne auch nicht, dass von Seiten der Bundesregierung - etwa von Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) - "daran auch nur der Hauch eines Zweifels angemeldet würde".
Die NATO hatte auf ihrem jüngsten Gipfel in Chicago das neue Konzept "Smart Defence" (kluge Verteidigung) verabschiedet, das angesichts enger finanzieller Spielräume eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten auf bestimmten militärischen Feldern vorsieht. Dafür gibt es bereits Beispiele in der NATO. So haben die baltischen Staaten keine eigenen Abfangjäger mehr. Die Staaten werden abwechselnd von der Luftwaffe anderer Mitgliedsstaaten geschützt, auch von Deutschland.
Lammert sagte, die Beteiligung der Bundeswehr an solchen Gemeinschaftsaufgaben solle nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen können. Mit einer solchen grundsätzlichen Bereitschaft könne auch die Zustimmung zu einzelnen, konkreten Einsätzen gesichert und demokratisch legitimiert werden. Außerdem müsse es ein Rückholrecht des Bundestags geben, "um gegebenenfalls die Beteiligung deutscher Soldaten auszusetzen". Das neue NATO-Konzept hatte zuletzt bei Außen- und Verteidigungspolitikern von SPD und Grünen für Unruhe gesorgt. Sie befürchten eine Aufweichung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
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