Nach Verständigung mit Fraktionschef Laumann

Laschet soll Röttgen als CDU-Chef in NRW nachfolgen

Düsseldorf (AFP) - Knapp zwei Wochen nach der CDU-Schlappe bei der NRW-Wahl scheint ein drohender Führungsstreit in der Landes-CDU durch einen Kompromiss abgewendet. Der Landesvorstand begrüßte laut Vize-Landeschef Armin Laschet "mit großer Mehrheit" einen Vorschlag für die Besetzung der Spitzenämter von Partei- und Fraktionschef. Demnach soll Laschet neuer Landeschef werden und Karl-Josef Laumann Fraktionschef bleiben.
Laschet und Laumann Bild anzeigen
Laschet und Laumann © AFP

Eine entsprechende Verständigung hatten Laschet und Laumann zuvor in persönlichen Gesprächen erzielt. Laumann waren im Zuge des personellen Neuaufbaus bei der NRW-CDU ebenfalls Ambitionen auf den Landesvorsitz nachgesagt worden. Einen formalen Beschluss zu dem Kompromiss fasste der CDU-Landesvorstand nach Angaben von Laschet und Laumann aber nicht. Laumann sagte, das Angebot der beiden Politiker zur Besetzung der Spitzenämter sei von vielen Mitgliedern des Landesvorstands "erleichtert zur Kenntnis genommen worden".

Der 51-jährige Laschet soll die Nachfolge von Norbert Röttgen antreten, der als CDU-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl am 13. Mai mit 26,3 Prozent das bislang schlechteste CDU-Ergebnis in Nordrhein-Westfalen eingefahren hatte. Röttgen hatte daraufhin seinen Rückzug als Landesvorsitzender angekündigt. Kurz nach der Wahlschlappe hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Röttgen auch als Bundesumweltminister entlassen.

Der aus Aachen stammende Laschet soll nun am 30. Juni auf einem Landesparteitag den Vorsitz im bundesweit größten CDU-Landesverband übernehmen. Zuvor will Laschet die CDU-Kreisverbände in Nordrhein-Westfalen besuchen und mit der Parteibasis über die personelle Neuaufstellung sprechen.

Der 54-jährige Laumann war bereits zwei Tage nach der NRW-Wahl als Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion wiedergewählt worden, allerdings zunächst nur bis zu dem bevorstehenden Landesparteitag. Der im Münsterland lebende Laumann soll das Amt nun mindestens für weitere zweieinhalb Jahre ausüben.

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