Der Gesetzentwurf soll Gleichstellungslücken schließen. So soll etwa bei homosexuellen Landwirten der Lebenspartner künftig das alleinige Erbrecht für den Hof haben; bislang ist dies laut Gesetz auf Ehegatten beschränkt. Außerdem soll die Neuregelung bei einer Trennung von Lebenspartnern das Kindswohl wie bei Ehepaaren besser schützen. So dürfe es nicht mehr zu Zwangsversteigerungen des gemeinsamen Hauses kommen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Weitere Gleichstellungen sollen erfolgen bei der Insolvenzordnung, der Gütergemeinschaft, beim beruflichen Rehabilitierungsrecht und beim Eintritt verwitweter Lebenspartner in Kleingarten-Pachtverträge. "Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte", erklärte Kauch.
Allerdings lehnten Union und FDP im Rechtsausschuss des Bundestags einen Antrag der Grünen ab, Eheschließungen mit vollen Rechten für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Für den Antrags stimmten auch die anderen beiden Oppositionsparteien SPD und Linke.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck warf der FDP "Wahlkampfschaumschlägerei" vor. Leutheussers Gesetzentwurf packe die wichtigsten Diskriminierungen nicht an, erklärte er in Berlin. Das Ehegattensplitting und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare blieben ausgespart. "Das zeigt die ganze Hilflosigkeit der FDP."
Nur ein Weg führe zur vollständigen Gleichstellung, und zwar die Öffnung der Ehe, erklärte Beck. Die Grünen würden einen entsprechenden Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause zur namentlichen Abstimmung stellen. "Hier wird die FDP Farbe bekennen müssen."
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