Jäger trat zugleich für ein erneutes Verbotsverfahren ein, wenn es realistische Chancen auf einen Erfolg hat. "Hier geht es um Sorgfalt vor Tempo", unterstrich der Minister. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 wegen der V-Leute in NPD-Spitzengremien vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Bei der Innenministerkonferenz am Donnerstag in Berlin wollen Jäger und seine SPD-Innenministerkollegen demnach ein gestuftes Verfahren vorschlagen. Den ersten Schritt soll eine umfangreiche Materialsammlung bilden. Auf deren Grundlage soll anschließend geprüft werden, ob sich die aggressiv kämpferische Haltung der NPD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vor Gericht nachweisen lässt.
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