Die neue Form der Unterbringung soll für psychisch kranke Gewalttäter geschaffen werden und sich deutlich von einer Strafhaft unterscheiden. Damit reagiert die Koalition auf eine Entscheidung des Straßburger Gerichtshofes, mit der eine Reihe nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrungen beanstandet worden waren. In den neuen Einrichtungen soll der Schwerpunkt auf der Therapie liegen.
In den Eckpunkten heißt es, in den neuen Einrichtungen solle die Lebensführung der Betroffenen nur soweit eingeschränkt werden, "wie dies für die Durchführung der Therapie in einer geschlossenen Einrichtung unverzichtbar ist". Geklärt werden müsse noch, inwieweit das neue Gesetz auch auf jene 15 Täter angewandt werden soll, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bereits auf freien Fuß gesetzt wurden.
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