In ihrer Antwort hatte die Regierung die bereits seit Jahren diskutierte Einführung einer Gesamtstatistik für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen unter anderem mit dem Argument abgelehnt, die Erfassung sei teilweise "problematisch und kaum realisierbar". Möglich sei diese nur für Menschen, die "ordnungs- und sozialhilferechtlich untergebracht" seien oder wegen Mietrückständen von Räumungsklagen bedroht würden. Außerdem seien die Kommunen sowie die Länder für die Vermeidung von Obdachlosigkeit und soziale Wohnraumförderung zuständig. Die Erfassungen müssten dort ansetzen.
Die Vertreter der Opposition lehnten diese Begründung ab. Zwar sei es in der Tat nicht möglich, sämtliche Betroffenen zu erfassen, erklärten die Abgeordneten. Möglich sei dies allerdings bei den von Kommunen und freien Trägern betreuten Menschen. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) als Dachverband der Wohnungslosenhilfe betonte, eine aussagekräftige Statistik sei realisierbar. Sie könne 90 Prozent aller unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen erfassen. Das sei eine "völlig ausreichende Größe".
Noch keine Kommentare vorhanden