In dem Schreiben hält das Bundesfinanzministerium zudem ausdrücklich fest, dass die spanische Regierung "für die aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen" einsteht. Über diese Frage hatte es in den vergangenen Tagen Verwirrung gegeben.
Zu den Bedingungen für die Hilfsgelder gehören dem Antrag zufolge auch Gehaltsbegrenzungen für die Vorstände und Direktoren der betroffenen Banken. Zudem müssen ausführliche Restrukturierungspläne für die einzelnen Banken erstellt werden. Auch soll Spanien sein übermäßiges Defizit bis Ende 2014 abgebaut haben.
Das Geld für die Hilfen soll aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF gezahlt werden. Sobald der dauerhafte Nachfolgemechanismus ESM einsatzbereit ist, soll das Hilfspakt für Spanien "ohne materielle Änderung" auf diesen übertragen werden.
Der genaue Umfang der Hilfen steht noch nicht fest. Eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll Ende Juli bereitgestellt, zunächst aber "in Reserve gehalten werden". Konkrete Zahlungen sollen nur erfolgen, "wenn im spanischen Bankensektor akute Notfälle auftreten und sehr schnelles Handeln unabdingbar würde", heißt es in dem Schreiben des Finanzministeriums weiter. Das Hilfsprogramm für Spanien hat eine Laufzeit von 18 Monaten. Der größte Teil der Summen soll bis Ende des Jahres ausgezahlt sein, heißt es unter Bezug auf vorläufige Einschätzungen.
Nach der Abstimmung im Bundestag sollen die Euro-Finanzminister die Vereinbarung über das Hilfsprogramm für Spanien endgültig absegnen. Dafür findet am Freitag um 12.00 Uhr eine Telefonkonferenz statt, wie Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker mitteilte. Weitere Themen stehen demnach nicht auf der Tagesordnung der Beratung.
Noch keine Kommentare vorhanden