Gesundheitsministerium sieht rechtlich keinen Weg

Schönheits-OPs an Minderjährigen wohl nicht zu verbieten

Berlin (AFP) - Das von Gesundheitspolitikern der Union geforderte Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ist einem Medienbericht zufolge aus Verfassungsgründen nicht umsetzbar. "Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor", zitierte die "Berliner Zeitung" aus einem internen Vermerk des von Daniel Bahr (FDP) geführten Ministeriums. Auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht ist dem Bericht zufolge nach Ansicht der Ministerien für Familie und Justiz rechtlich nicht möglich.
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Schönheits-OP © AFP

Ein Verbot wäre lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich, schrieb die Zeitung unter Berufung auf den Vermerk. Auch dies sehe das Gesundheitsministerium allerdings kritisch, weil eine Expertenanhörung in der vergangenen Wahlperiode deutlich gemacht habe, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen äußerst schwierig sei.

Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen Schönheitsoperationen an Minderjährigen, die keine medizinische Grundlage haben, verbieten. Sie verwiesen im April unter anderem auf die Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen, der zufolge zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe an unter 20-Jährigen vorgenommen würden.

Bahrs Ministerium kam laut dem Zeitungsbericht jedoch zu der Einschätzung, dass darin alle plastisch-chirurgischen Operationen wie etwa die Behandlung von Fehlbildungen oder Verbrennungsfolgen erfasst seien. Es verweist demnach auf neuere Zahlen der Vereinigung, nach denen bei unter 18-Jährigen nur rund 1,2 Prozent aller Schönheitsoperationen vorgenommen würden.

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