Die Kultusminister reagierten nach eigenen Angaben mit ihrem Beschluss auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom vergangenen Dezember, das die Verurteilung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen hatte. Das Gericht hatte dies damit begründet, dass keine Strafbarkeit vorliege, weil kein "Obhutsverhältnis" zwischen dem Lehrer und der betroffenen 14-jährigen Schülerin bestanden habe.
Die KMK will nun überprüfen lassen, ob der vom Gericht angeführte Paragraf 174 des Strafgesetzbuches geändert werden sollte. Das durch Vertrauen und Distanz geprägte besondere Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern müsse stärker berücksichtigt werden, erklärte das Gremium. Die KMK will sich dafür an die Justizministerkonferenz der Länder wenden.
Die Kultusminister wollen zudem die Möglichkeiten des Disziplinar- und Arbeitsrechts ausschöpfen. Dazu ergänzten sie ihre bereits bestehenden Empfehlungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch, in denen es nun unter anderem heißt: "Jedwede sexuelle Grenzüberschreitung einer Lehrerin oder eines Lehrers gegenüber einer Schülerin oder einem Schüler verletzt Dienst- und Arbeitspflichten." Eine möglicherweise fehlende Strafbarkeit schließe selbst die Entfernung aus dem Beamten- oder Angestelltenverhältnis nicht aus.
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