Es geht um die Frage, warum das rechtsextreme Trio 1998 untertauchen und jahrelang unbehelligt agieren konnte. Antwort auf diese Frage erhoffe sich der Ausschuss unter anderem von der Vernehmung Zschäpes, sagte Marx. "Wir wollen wissen, ob die Gruppe Kontakte zu Thüringer Behörden wie dem Verfassungsschutz oder dem Landeskriminalamt hatte." Wenn möglich solle Zschäpe, die seit November in einer Kölner Haftanstalt sitzt, bereits am 12. März vernommen werden.
Bei der geplanten Vernehmung gehe es nicht darum, Zschäpe zu den Morden zu befragen, die ihr und der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) angelastet werden, betonte Marx. In diesem Fall habe sie ein Aussageverweigerungsrecht.
Der Untersuchungsausschuss war Ende Januar auf Antrag aller fünf Thüringer Landtagsfraktionen eingesetzt worden. Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU) hatte dem Gremium "umfassende Informationen" zugesichert. Zuvor hatte Generalbundesanwalt Harald Range grünes Licht zur Vorlage von Akten und der Erteilung von Aussagegenehmigungen gegeben. Eine vom Thüringer Innenministerium eingesetzte Expertenkommission befasst sich ebenfalls mit den Neonazi-Morden. Sie hat aber nur ein beschränktes Auskunftsrecht.
Nach Angaben von Marx muss der neunköpfige Untersuchungsausschuss dem Landtag spätestens in einem Jahr einen Zwischenbericht vorlegen. Der Ausschuss wolle "weitgehend öffentlich tagen", sagte die SPD-Politikerin. Auch der Bundestag hatte einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit den Vorgängen befassen soll.
Beate Zschäpe sowie die Anfang November tot aufgefundenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren 1998 untergetaucht, nachdem die Polizei in Jena eine Bombenwerkstatt der Rechtsextremen ausgehoben hatte. Das Trio wird für neun Morde an Migranten und den Mord an einer Polizistin in Heilbronn verantwortlich gemacht. Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt. Vor allem dem Thüringer Verfassungsschutz waren im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Neonazis Versäumnisse vorgeworfen worden.
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