Dem Bericht zufolge soll das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den Thüringer Neonazi Tino Brandt über die gegen ihn gerichteten Observationsmaßnahmen der Polizei auf dem Laufenden gehalten haben. Brandt war damals als V-Mann "Otto" für den Verfassungsschutz tätig. Dem Neonazi sei mitgeteilt worden, dass die Polizei ihn aus einer angemieteten Wohnung in der Nähe seines Rudolstädter Hauses heraus überwache. Auch hätten seine Verbindungsführer vom Verfassungsschutz Brandt die Fahrzeuge beschrieben, die von dem polizeilichen Observationsteam benutzt werden.
Brandt hatte nach dem Abtauchen des Neonazi-Trios Spendensammlungen in der Szene organisiert und stand in Kontakt mit rechtsextremen Gesinnungsfreunden aus Jena, die demnach direkten Zugang zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hatten. Dem Trio werden zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und mehrere Banküberfälle zur Last gelegt.
Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Es gebe dazu keine Stellungnahme, sagte eine Sprecherin in Erfurt.
Erst am Wochenende war bekannt geworden, dass ein rechtsextremer V-Mann 1998 oder 1999 vom Thüringer Verfassungsschutz 2000 Mark (rund 1020 Euro) bekommen haben soll. Das Geld sollte er an die rechte Terrorgruppe zur Beschaffung gefälschter Pässe weiterleiten. Laut "Bild am Sonntag" handelte es sich bei dem V-Mann um Brandt.
Das Verfassungsschutzamt bestätigte den Bericht zum Teil. Mit Hilfe der Zahlung wollten die Verfassungsschützer demnach Hinweise auf den Aufenthaltsort sowie die Tarnnamen der Rechtsterroristen erhalten. Der Plan sei aber gescheitert, weil ein Mittelsmann das Geld behalten hat. Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hieß es zu den Berichten lediglich, dies liege nicht in der Zuständigkeit der Justizbehörde.
Wie unterdessen die Online-Ausgabe der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" berichtet, kann die zur Neonazi-Zelle gehörende Beate Zschäpe womöglich nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden. Im Bundesinnenministerium werde davon ausgegangen, dass sich gegen Zschäpe letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lasse, berichtet die Zeitung unter Berufung auf die Spitze des Ministeriums.
Da Zschäpe weiterhin schweige, könne ihr die Mitwisserschaft beziehungsweise die Beteiligung an den zehn Morden der rechtsextreme Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" womöglich nicht nachgewiesen werden.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte dazu in Karlsruhe, gegen Zschäpe bestehe der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zudem bestehe gegen die Frau auch weiterhin der Anfangsverdacht der Beteiligung an bundesweit neun Morden an Migranten und dem Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn. Gegen Zschäpe gebe es einen entsprechenden Haftbefehl, sagte der Sprecher.
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