Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Väter sollen auch für Kinder im Ausland Unterhalt zahlen
Berlin (AFP) - Die Bundesregierung will die Rechte von Kindern auf Unterhalt international stärken. "Wer Unterhalt schuldet, muss ihn zahlen, auch wenn er nicht mehr im Land seines Kindes lebt", begründete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den vom Kabinett in Berlin beschlossenen Gesetzesentwurf. Das neue Verfahrensrecht soll die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden auch außerhalb der EU verbessern, um Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen international leichter durchsetzen zu können.
Spielende Kinder
© AFP
Mit dem neuen Recht sollen Unterhaltsentscheidungen aus den zahlreichen Vertragsstaaten des sogenannten Haager Übereinkommens grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt werden, wenn sich der Schuldner nicht dagegen wehrt. Zudem werde leichter Verfahrenskostenhilfe gewährt, damit Kindern nicht ihr Recht auf Unterhalt durch hohe Gerichtskosten abgeschnitten werde. "Wenn im nächsten Jahr die USA und mittelfristig auch andere Staaten dem Übereinkommen beitreten, kommen wir einem globalen System der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ein Stück näher", erklärte die Ministerin.
Artikel vom 23.05.2012
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