Die Richter stellten das komplette Verfahren, das mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 22. Oktober 2009 begonnen hatte, wegen eines formellen Fehlers vorläufig ein. Die Staatsanwaltschaft habe die Möglichkeit, den gleichen Sachverhalt erneut zur Anklage zu bringen, erklärte das Gericht. Es gehe nicht darum, dass die Bischof Williamson zur Last gelegte Äußerung nicht strafbar sei. Die Richter hätten aber festgestellt, dass ein nachträglich nicht korrigierbares strafprozessuales "Hindernis" in dem Verfahren vorliege.
Dem Nürnberger OLG zufolge enthielt der 2009 verhängte Strafbefehl, gegen den Williamson Einspruch einlegte, keine hinreichend deutliche Schilderung des Anklagesachverhalts und informierte nicht klar über den Verfahrensgegenstand. Der Anklagesachverhalt aber sei Grundlage für das gesamte weitere Verfahren.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg kündigte an, Williamson so schnell wie möglich erneut anzuklagen. "Wir werden nach Rückkunft der Akten den Vorgaben des Oberlandesgerichts nachkommen und erneut öffentlich Anklage gegen Herrn Williamson erheben", sagte ein Sprecher. Seine Behörde erwarte die Dokumente in etwa einer Woche zurück. Eine entsprechende Entscheidung über die neuerliche Anklage könne dann "vielleicht" nach vier weiteren Wochen fallen.
Williamson ist ein britischer Bischof und gehört zu der erzkonservativen katholischen Piusbruderschaft. Er hatte im Oktober 2008 im Priesterseminar der Vereinigung bei Regensburg in einem Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und die millionenfache Tötung von Juden durch die Nazis bestritten. Als die Äußerungen 2009 bekannt wurden, entwickelte sich der Fall schnell zu einer schweren Krise für Papst Benedikt XVI. Nahezu zeitgleich mit Auftauchen des Interviews hatte dieser die Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Pius-Bischöfe aufgehoben. Das sorgte weltweit für Kritik.
Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht in Regensburg Williamson wegen seiner Äußerungen 2009 zunächst per Strafbefehl zur Zahlung von 10.000 Euro Strafe aufgefordert. Nachdem der Bischof das abgelehnt hatte, kam es zum ersten Prozess. Darin bestätigte das Amtgericht 2010 die Geldstrafe, 2011 wurde diese in zweiter Instanz vom Landgericht in Regensburg auf 6500 Euro gesenkt. Dagegen legte Williamson erneut Revision ein, so dass sich zuletzt das Oberlandesgericht in Nürnberg in dritter Instanz mit dem Fall befassen musste.
Dabei stieß es nach eigenen Angaben auf den Verfahrensfehler, der von den anderen Gerichten nicht beanstandet worden war. Konkret bemängelten die Richter des OLG, dass dem Strafbefehl nicht zu entnehmen war, wann und wie das für das schwedische Fernsehen aufgenommene Interview in Deutschland verbreitet worden war und ob Williamson mit einer Veröffentlichung über das Internet in der Bundesrepublik rechnete. Da der Straftatbestand der Volksverhetzung von der öffentlichen Verbreitung der Passagen abhänge, sei dies aber entscheidend.
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