Der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zum Neonazi-Trio hatte im Februar beschlossen, dass Zschäpe vernommen werden soll und dafür als Termin ursprünglich den 12. März ins Auge gefasst. Allerdings müsste die Vernehmung auch noch beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt werden. Der Untersuchungsausschuss soll vor allem ein mögliches Fehlverhalten der Thüringer Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung der Neonazi-Zelle untersuchen.
Die in Köln inhaftierte Zschäpe und die Anfang November tot aufgefundenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen nach ihrem Untertauchen 1998 die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet haben. Das Trio wird für neun Morde an Migranten und den Mord an einer Polizistin in Heilbronn in den Jahren 2000 bis 2007 verantwortlich gemacht. Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt.
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