Dyckmans nannte die Freigabe von Cannabis-haltigen Medikamenten einen "bedeutenden Schritt", weil Schwerkranke dadurch eine zusätzliche Therapieoption erhielten. Viele Menschen warteten auf diese Medizin.
Der Verkauf des Hanfgewächses Cannabis ist in Deutschland verboten, weil es als Droge gilt. In der Medizin wurden jedoch Erfolge bei der Behandlung von chronisch kranken Schmerzpatienten beobachtet. Das Gesundheitsministerium nannte am Dienstag die Behandlung spastischer Schmerzen bei Multipler Sklerose als eine Anwendungsmöglichkeit.
Die Regelung bezieht sich auf sogenannte Fertigarzneimittel, die wie vom Hersteller geliefert über den Ladentisch gehen. Apotheken dürfen keine Medikamente mit Cannabis herstellen. Das Gesundheitsministerium wies gleichzeitig darauf hin, dass die Rechtslage bezüglich Handel und Besitz von Cannabis zum Drogenkonsum unverändert bleibe.
Hospize und ähnliche Einrichtungen erhalten laut Dyckmans außerdem ab Mittwoch die Möglichkeit, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln vorzuhalten. Auch die Weiterverwendung ärztlich verschriebener aber nicht mehr benötigter Betäubungsmittel wird ausgebaut.
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