Fall Jakob Steigmiller wahrscheinlich noch vor Sommerspielen entschieden

Doping-Causa Erfurt: Kein Einfluss auf Olympiateam

Köln (SID) - Die Doping-Causa Erfurt hat keinen Einfluss auf das deutsche Olympiateam in London. Nach SID-Informationen wird der Fall von Jakob Steigmiller wahrscheinlich noch vor den Sommerspielen (27. Juli bis 12. August) entschieden, doch der Erfurter Radsportler steht nicht in der deutschen Olympiamannschaft.

Steigmiller (hinten) fährt nicht nach London Bild anzeigen
Steigmiller (hinten) fährt nicht nach London © SID

Nachdem die Staatsanwaltschaft Erfurt am Mittwoch ihre Ermittlungen gegen den Erfurter Mediziner Andreas Franke eingestellt hatte, weil ihm bei seinen Behandlungen von Athleten (UV-Anreicherung und Rückführung des Blutes) kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz nachgewiesen werden konnte, sind auch Konsequenzen bei Athleten derzeit fraglich. Ein Fall endete ohne Strafe, zwei weitere wohl ebenfalls - ein Rückschlag für die Nationale Anti Doping Agentur (NADA).

Nachdem zwischen der NADA und Eisschnellläuferin Judith Hesse (Erfurt) vor dem Deutschen Sportschiedsgericht eine Einigung erfolgte - mit Feststellung eines Doping-Verstoßes, mangels Verschulden aber ohne Bestrafung -, kam der jetzt eingestellte Fall nicht über das Stadium der NADA-Ermittlungen hinaus. Im Gegensatz zu Judith Hesse war der betroffene Athlet laut der beschlagnahmten Arzt-Akten schon vor der Verschärfung des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA im Januar 2011 von Franke behandelt worden. Doch der Sportler bestritt dies. Der Arzt selbst verweigerte die Aussage.

NADA-Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer bestätigte: "Es ist richtig, dass wir im Zuge des Ergebnismanagements festgestellt haben, dass ein Verstoß in diesem Fall nicht nachweisbar sein wird."

Fraglich ist, ob nun Konsequenzen möglich sind bei Steigmiller, der wie die meisten der angeblich 30 Fälle ebenfalls vor der Verschärfung der WADA-Regel 2011 behandelt worden war.

Ohne Konsequenzen könnte auch ein vierter Fall bleiben. Hier hat die NADA Klage erhoben. Doch der Athlet war zur Zeit der Behandlung minderjährig, seine Zustimmung zum Schiedsgerichtsverfahren könnte ungültig sein.

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