Mayer wittert eine Verschwörung. Nur, weil es nun 28 deutsche Athleten betreffe, "ist es kein Doping mehr", sagte Mayer, der damals allerdings erhebliche größere Mengen Blut als Franke entnommen, bestrahlt und wieder zugeführt haben soll. Er werde einen Anwalt aufsuchen und rechtlich gegen das Internationale Olympische Komitee IOC und den Ski-Weltverband FIS vorgehen, sagte Mayer.
Nachdem seine umstrittene Methode 2002 aufgeflogen war, verhängten das IOC und die FIS lebenslange Sperren. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne bestätigte 2003 die Unrechtmäßigkeit der Methode im Grundsatz.
Darauf verwies auch der Jürgen Steinacker. Der Ulmer Sportmediziner war als Mitglied der Medizinischen Kommission der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA ebenso wie deren Vorsitzender Arne Ljungqvist nicht in die Vorgänge bei der WADA involviert gewesen, die zur Neubewertung des Erfurter Falles geführt haben. "Wir kennen diese Entscheidung nicht und sind nicht einbezogen. Wir sind ganz klar der Meinung, dass diese Methode seit langem verboten ist. Das hat der CAS 2003 im Urteil gegen die österreichischen Langläufer eindeutig so gesagt", sagte Steinacker der Sportschau.
Der Heidelberger Sportrechtsexperte Michael Lehner bezweifelt, dass Klagen wie die von Mayer angekündigte nach der WADA-Neubewertung automatisch erfolgreich sein werden. "Rechtskräftige Urteile zu revidieren, ist wahnsinnig schwer, auch in diesem Fall", sagte der CAS-erfahrene Rechtsanwalt dem Sport-Informations-Dienst (SID). Obwohl Lehner hervorhob, dass sich "Erfurt als Luftblase" entpuppt habe, sagte er: "Die WADA hat nun Rechtsklarheit geschaffen, das ist grundsätzlich absolut zu begrüßen."
Die WADA hatte am Freitag den Fall Erfurt überraschend neu bewertet. Für die WADA und damit auch die NADA stellt Frankes Methode nun doch nur im Falle von Behandlungen, die nach dem 1. Januar 2011 durchgeführt wurden, einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien dar. Zuvor hatten beide Anti-Doping-Agenturen die Sichtweise vertreten, die Methode sei "nie erlaubt" gewesen (WADA) beziehungsweise "seit mehreren Jahren verboten" (NADA).
Von ursprünglich mindestens 30 betroffenen Athleten im Fall Erfurt bleiben damit nach SID-Informationen nur noch drei übrig. Gegen zwei davon, eine Eisschnellläuferin und einen Radsportler, laufen bereits Verfahren.
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