Der ehemalige WADA-Präsident Richard Pound hat die Neubewertung des Erfurter Doping-Falles durch die Welt-Anti-Doping-Agentur scharf kritisiert.

Pound und Netzle kritisieren WADA

Köln (SID) - Der ehemalige WADA-Präsident Richard Pound hat die Neubewertung des Erfurter Doping-Falles durch die Welt-Anti-Doping-Agentur scharf kritisiert. "Für mich liegt eine Blut-Manipulation vor, kein Zweifel. Jeder mit gesundem Menschenverstand würde sagen, es ist verboten. Die Wissenschaftler brauchen offenbar länger, um das Offensichtliche zu sehen. Das ist ein Rückschritt, der sehr frustrierend ist", sagte der WADA-Gründungspräsident und ehemalige Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) dem Deutschlandfunk.
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Richard Pound kritisiert die WADA © SID

Auch Stephan Netzle, ehemaliger Richter am internationalen Sportgerichtshof CAS und in dieser Eigeschaft im Jahr 2003 am Schuldspruch für den österreichischen Langlauftrainer Walter Mayer beteiligt, kann die geänderte Haltung der WADA nicht nachvollziehen. "Flächendeckend zu sagen, es war erlaubt, finde ich mutig. Ich habe immer noch Schwierigkeiten damit, das in Einklang mit der früheren Rechtssprechung zu bringen", sagte Netzle.

Der Schweizer hob hervor, dass er den Fall Mayer und den des Erfurter Mediziners Andreas Franke juristisch gleich bewertet. Der österreichische Langlauftrainer war damals nach Netzles Angaben vor allem wegen der UV-Bestrahlung von Blut verurteilt worden. Er hätte, wäre ein Erfurter Fall vor dem CAS gelandet, diesen "gleich behandelt".

Der umstrittene Paragraf M1 im Anti-Doping-Code der WADA hätte nach Ansicht von Netzle ausgereicht, um auch Athleten zu bestrafen, die sich vor 2011 einer Behandlung bei Franke unterzogen haben. "M1 besagt, was Blutdoping ist, nämlich das Manipulieren des Blutes. Wenn ihr das macht, ist das verboten. Das war unsere Auffassung im Walter-Mayer-Fall, und das ist es immer noch", sagte Netzle.

Die WADA hatte am 27. April den Fall Erfurt überraschend neu bewertet. Für die WADA stellt Frankes Methode nun doch nur im Falle von Behandlungen, die nach dem 1. Januar 2011 durchgeführt wurden, einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien dar. Zuvor hatte sie die Sichtweise vertreten, die Methode sei "nie erlaubt" gewesen.

Von ursprünglich mindestens 30 betroffenen Athleten im Fall Erfurt bleiben damit nach SID-Informationen nur noch drei übrig. Gegen zwei davon, eine Eisschnellläuferin und einen Radsportler, laufen bereits Verfahren.

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