Franke, der der Anhörung nicht beiwohnte, hatte dem WDR per einstweiliger Verfügung verbieten lassen zu behaupten, er habe schon seit 2005 laut Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA verbotene Blutbehandlungen durchgeführt.
Der WDR betonte am Mittwoch, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung 2011 die von Franke praktizierte Methode der UV-Bestrahlung und die damit verbundene Injektion von Eigenblut sowohl von der WADA als auch von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA für unzulässig erklärt wurden. Die somit im Bericht des ARD-Dopingexperten Hajo Seppelt getroffenen Aussagen seien als Meinungsäußerung zulässig.
Frankes Anwalt Jens Frömming verwies weiter auf die seiner Ansicht nach schon 2011 unklare Bewertung der Methode seitens NADA und WADA. Zudem habe der WDR so getan, "als sei es definitiv unzulässig" gewesen, was nicht zu belegen sei.
Die WADA hatte am 27. April den Fall Erfurt überraschend neu bewertet. Für die WADA stellt Frankes Methode nun doch nur im Falle von Behandlungen, die nach dem 1. Januar 2011 durchgeführt wurden, einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien dar. Von ursprünglich mindestens 30 betroffenen Athleten im Fall Erfurt bleiben damit nach SID-Informationen nur noch drei übrig. Gegen zwei davon, eine Eisschnellläuferin und einen Radsportler, laufen bereits Verfahren.
Noch keine Kommentare vorhanden