Verbraucherschutz, Organspende und mehr

Abofallen, Organspende und Co: Neue Gesetze ab 1. August 2012

(nt) - Zum Mittwoch, dem 1. August 2012, gibt es in den Bereichen Internet-Kostenfallen, LKW-Maut, Organspende, Rechte der Journalisten und Arbeitssuche bei Ausländern einige Änderungen im Gesetz.

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Neue Gesetzesänderungen gelten ab 1. August 2012.

© Foto: AFP

Gegen Kostenfallen im Internet soll die sogenannte „Button-Lösung“ Abhilfe schaffen. Auf der Schaltfläche soll eine Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ geschrieben stehen. Ohne das Klicken des Buttons kann ein Onlineauftrag nicht durchgeführt werden. Preise, Mindestlaufzeiten und Kosten müssen laut Gesetz deutlich sichtbar angezeigt werden. Auf diese Weise sollen Verbraucher vor Abo- und Kostenfallen geschützt werden.

LKW mit einer Last über zwölf Tonnen müssen künftig Mautgebühren zahlen. Auf Strecken, die eine gesamte Länge von 1.000 Kilometern umfassen, sollen im Schnitt 17 Cent pro Kilometer gelöhnt werden. Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit Einnahmen von 100 Millionen Euro pro Jahr, die dem Straßenausbau zugutekommen sollen.

Zum einen müssen in Krankenhäusern, in denen Organentnahmen vorgenommen werden, Transplantationsbeauftragte vor Ort sein, welche die angehörigen betreuen, das Personal beraten und die Spende organisieren. Zum anderen geht es um die Organspender: Sämtliche Kosten der Krankenbehandlung, was Vorsorge, Rehabilitation und Fahrten betrifft, können Lebendspender von der Krankenkasse des Organempfängers einfordern. Bei gesundheitlichen Problemen infolge der Organspende kommt die Gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.

Bei der Thematik der erweiterten Rechte für Journalisten geht es um den Umgang mit Quellen, der regelmäßig Rechtsstreitigkeiten verursacht. Für Journalisten wurde nun besserer Schutz erwirkt. Sie können künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden, wenn sie Material veröffentlichen, dass ihnen zugespielt wurde. Beschlagnahme von Material darf nur dann erfolgen, wenn der Journalist der dringenden Mittäterschaft verdächtigt wird.

Einen Zuzug nach Deutschland soll qualifizierten Ausländern künftig erleichtert werden. Er wird ab August bereits gewährt, wenn das Jahresgehalt des Betroffenen mehr als 44.800 Euro fasst (bisher: 66.000 Euro). Die finanzielle Schwelle ist bei Berufen, in denen dringend Kräfte gesucht werden niedriger. Mit einer Blue Card können ausländische Kräfte für eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben und erhalten nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, wenn sie einen entsprechenden Arbeitsvertrag besitzen. Eine um ein Jahr frühere Erlaubnis erlangen diejenigen, die gute Deutschkenntnisse vorweisen können. Wer einen Studienabschluss hat, kann nun schon für sechs Monate zur Arbeitssuche einreisen. Nach einem Hochschulabschluss in Deutschland bekommen ausländische Studenten nach den neuen Regelungen 18 Monate Zeit für die Arbeitssuche, bislang waren es zwölf Monate.

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